Eine Nachtflugberechtigung benötigen Sie für Flüge bei Nacht nach VFR – Visual Flight Rules (Sichtflugbedingungen). In der Fliegerei beginnt die Nacht 30 Minuten nach Sonnenuntergang und endet 30 Minuten vor Sonnenaufgang.

Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 5 Flugstunden bei Nacht. Darin müssen enthalten sein:

5 Nachtflugstunden (min. 3h mit Lehrer)
Nachtüberlandflug (min. 1h mit Lehrer)
5 Solo-Starts und Landungen
Es erfolgt eine theoretische Einweisung in den Bereichen:

Nachtflug
allgemein Streckenplanung
Erstellen eines DFS Flugplans
Sie brauchen jedoch keine theoretische Prüfung abzulegen. Vorab muss allerdings die CVFR-Berechtigung erworben werden.