Der Pilotenschein für Leichtflugzeuge LAPL(A), Light Aircraft Pilot Licence:

-Flugzeuge bis 2000kg mit maximal 4 Personen an Bord
-LAPL(A) ist nur in EU gültig

Voraussetzungen

-Mindestalter: 16 Jahre bei Ausbildungsbeginn
-Bescheinigung der Flugtauglichkeit
-Zuverlässigkeitsüberprüfung
-Auszug aus dem Verkehrszentralregister

 Theoretische Ausbildung LAPL(A) ist identisch mit der PPL-A Theorie

Praktische Ausbildung
-30 Flugstunden (mindestens 6 ohne Fluglehrer)
-3 Stunden Überlandflug wovon einen Überlandflug von mindestens 80 NM inkl. Landung auf einem anderen Flugplätz

Voraussetzungen für die Verlängerung der Berechtigung
Inhaber einer LAPL(A) dürfen die mit ihrer Lizenz verbundenen Rechte nur ausüben, wenn sie in den letzten 24 Monaten als Flugzeug- oder TMG-Piloten mindestens Folgendes absolviert haben:
-mindestens 12 Flugstunden als PIC einschließlich 12 starts und Landungen in den letzten 24 Monaten und
-Auffrischungsschulung von mindestens einer Stunde Gesamtflugzeit mit einem Lehrberechtigung