PPL-A   JAR-FCL

Gültigkeit der Erlaubnis: 

60 Monate (5 Jahre)

Gültigkeit der Klassenberechtigung "Einmotorige, kolbengetriebene Landflugzeuge bis 2000 kg MTOW" 

24 Monate (2 Jahre)

Verlängerung innerhalb der letzten 12 Monate.

Vor der Verlängerung müssen erbracht und im Flugbuch nachgewiesen werden:

 

  1. mind. 12 Flugstunden, davon 6 Flugstunden als PIC auf wahlweise Motorflugzeugen PPL-A oder TMG
  2. mind. 1 Stunde Übungsflug mit Fluglehrer
  3. gültiges Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 FCL 3

PPL-A  (ICAO)

Gültigkeit der Erlaubnis:

wie im Beiblatt PPL-A  angegeben

Gültigkeit der Erlaubnis nach Verlängerung ab 1.5.2003

60 Monate (5 Jahre)

Gültigkeit der Klassenberechtigung "Einmotorige, kolbengetriebene Landflugzeuge bis 2000 kg MTOW" 

24 Monate (2 Jahre)

Verlängerungsbedingungen für vor dem 01.05.2003 ausgestellte Berechtigungen:
Innerhalb der letzten 12 Monate  vor der Verlängerung müssen erbracht und im Flugbuch nachgewiesen werden:
Achtung: Hier gelten nicht mehr die "alten" Regelungen, sondern seit dem 01.09.2003 diese Neuregelung nach JAR-FCL.

 

  1. mind. 12 Flugstunden, davon 6 Flugstunden als PIC auf wahlweise Motorflugzeugen PPL-A oder TMG

  2. mind. 1  Stunde Übungsflug mit Fluglehrer

  3. gültiges Tauglichkeitszeugnis Klasse 2

Umschreibung  - PPL-A auf JAR-FCL  PPL-A

Voraussetzungen:

  1. CVFR-Berechtigung

  2. 75 Stunden Gesamtflugzeit (PPL-A / RMS)

  3. schriftliche Erklärung über Kenntnis JAR-FCL 1

Hinweis:  Die Umschreibung ist nicht zeitlich gebunden. Die Möglichkeit einer CVFR-Ausbildung bleibt auch für später erhalten (1.DVO §5 Absatz 1c).    Es besteht keine Umschreibungspflicht!
PPL-A Lizenzen die bis zum 01.05.2003 ausgestellt wurden bleiben nach Annex 1 der ICAO uneingeschränkt im Ausland und in Deutschland gültig. Bei Nichtumschreibung wird bei der nächsten Verlängerung ein PPL-A (ICAO-konform) ausgestellt. Die vorhandenen Privilegien bleiben erhalten.

- Passagierflüge - (bevor mit Gästen geflogen wird)

3 Starts & Landungen auf dem Muster und der Klasse, das geflogen werden soll, in den letzten 90 Tagen !

Fliegerarzt:   - Neu ab 01.07.2007 -

Tauglichkeitszeugnisse Klasse 2  (Privatpilot)

Alter:

zum Fliegerarzt:

Gültigkeit: 

bis 40 Jahre   alle 5 Jahre  (60 Monate)
ab 40 - 60 Jahre alle 2 Jahre
ab 60 Jahre   jedes 1 Jahr

Alle Angaben sind nicht rechtsverbindlich!
Maßgebend sind die gesetzlichen Bestimmungen der jeweiligen Landesbehörden und des Luftfahrt-Bundesamt !