Ausbildungsbeginn ist jederzeit möglich

Wir schulen ganzjährig, selbstverständlich auch an Wochenenden und an Feiertagen.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen für eine
Ultraleicht - Flugausbildung sind:

 
  • Flugtauglichkeit Klasse II, wird von einem Fliegerarzt
    festgestellt (Brille oder Kontaktlinsen bis 6 Dioptrien kein Problem!)
  • Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart - N - vom Einwohnermeldeamt)
  • Mindestalter 16 Jahre
  • Bei Minderjährigen  beglaubigte Einverständniserklärung
    beider Erziehungsberechtigter!
  • Erklärung, dass  z. Zt. keine schwebenden Strafverfahren
    anhängig sind
  • Bestandene Teilnahme an einem Kurs
    "Sofortmaßnahmen am Unfallort"
    oder Kopie des Führerscheines (nach 1972)
  • Zwei Passbilder neueren Datums

Ausbildung  -  Theorie & Praxis

Die Ausbildung für SPL- (Sportpilotenlizenz) gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil.

Der theoretische Teil umfasst 60 Unterrichtsstunden in den Fächern:

 
  • Luftrecht
  • Meteorologie
  • Navigation
  • Technik
  • Flugfunk (deutsch)
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Verhalten in besonderen Fällen

Für die praktische Ausbildung sind mindestens zu absolvieren:

 
  • 30 Flugstunden,
  •  
  • Die selbständige Vorbereitung und Durchführung von 5
    Überland-Streckenflügen von mehr als 50 km, davon
    mindestens 2 Überland-Streckenflüge mit Zwischenlandung
  •  
  • 5 Außenlande-Übungen mit Fluglehrer (mit oder ohne Aufsetzen)
  •  
  • Die praktische Unterweisung in Notfällen, besonderen
    Flugzuständen sowie Verhalten in besonderen Fällen
  •  
  • Die praktische Einführung in den Platzrundenbetrieb bei
    Mischflugbetrieb (Motorflug/Segelflug/Ultraleichtflug)
 

Abgeschlossen wird die Ausbildung durch eine theoretische und praktische Prüfung