Voraussetzungen:
Mindestalter: Ausbildungsbeginn: 16 Jahre,   Scheinausstellung: 17 Jahre.

Voraussetzung für den Beginn der Ausbildung ist ein guter Allgemeinzustand, der durch ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse II bestätigt wird. Das Tragen von Brillen oder Kontaktlinsen (bis 6 Dioptrien) ist kein Hindernis.

Ausbildungsbeginn ist jederzeit möglich. Wir schulen ganzjährig, selbstverständlich auch an Wochenenden und an Feiertagen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Flugtauglichkeit Klasse 2
  • Teilnahme an einem Kurs für Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Auszug Verkehrsregister Flensburg
  • Sicherheitsüberprüfung laut Luftsicherheitsgesetz
  • Mindestalter 16 Jahre bei Ausbildungsbeginn
  • Mindestalter 17 Jahre zum Erwerb der Lizenz
Theoretische Ausbildung: ca. 120 Unterrichtsstunden in den Fächern:
  • Luftrecht
  • Navigation / Funknavigation
  • Meteorologie
  • Aerodynamik
  • Flugzeugkunde, Technik
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • Menschliches Leistungsvermögen

Schulungsmaterial:
Sämtliche Schulungsunterlagen erhalten Sie von uns.

Ausbildung Praxis:

Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 45 Flugstunden, wovon mindestens 10 Stunden im Alleinflug zu absolvieren sind.

Ausbildungszeitraum:

Für die Erlangung der Privat-Piloten-Lizenz (PPL) für Motorflugzeugführer steht Ihnen ein Zeitraum von maximal zwei Jahre zur Verfügung. Die Termingestaltung  Ihrer Flugstunden bestimmen Sie selbst. Während Ihrer Flugausbildung werden Sie individuell von unseren Fluglehrern betreut.

Unsere Flugzeuge:

Unsere

Schulflugzeuge für die

Ausbildung

 Cessna C-150

 Cessna C-152

 2 x Cessna C-172

 Katana DV 20

 Commander 114 B

Versicherungen:
Unsere Schulflugzeuge sind nach den gesetzlichen Vorschriften versichert.

Anmeldung - Zahlungsmodus:
Bei Anmeldung bzw. Ausbildungsbeginn muss eine Anzahlung in Höhe von 2.500,- € geleistet werden. Danach werden alle weiteren Flugstunden
per Rechnung berechnet.

Ausbildungspersonal:

Sie werden bei uns von erfahrenen Fluglehrern geschult. Während Ihrer gesamten Ausbildungszeit ist jederzeit ein Fluglehrer unseres Ausbildungsteams für Sie da, um evtl. auftretende Fragen zu beantworten.

Die PPL-A Erlaubnis kann durch entsprechende weitere Ausbildungen erweitert werden:

 

 

PPL-A • MOTORFLUGAUSBILDUNG